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Benutzung

Die Bestände des Stadtarchivs stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.

 

Für die Benutzung vor Ort empfiehlt sich eine telefonische oder schriftliche Voranmeldung.

Bei der persönlichen Benutzung des Stadtarchivs ist ein Benutzungsantrag auszufüllen. Die Nutzung des Stadtarchivs ist im Regelfall kostenpflichtig und richtet sich nach der Gebührenordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

Die persönliche Einsichtnahme erfolgt während unserer Öffnungszeiten im Lesesaal.

Hier stehen 12 Arbeitsplätze und ausreichend Anschlussmöglichkeiten für mitgebrachte Notebooks zur Verfügung. Reproduktionsmöglichkeiten bestehen durch einen Farbkopierer und die Möglichkeit, eigene Fotografien anzufertigen.

 

Die Beratung durch das Personal des Stadtarchivs beschränkt sich auf die Ermittlung der einschlägigen Archivalien und der Literatur. Es besteht kein Anspruch auf Hilfe beim Lesen der Archivalien oder Übersetzen fremdsprachiger Texte. Die Benutzung des Stadtarchivs ist auch möglich durch Einholung schriftlicher oder telefonischer Auskünfte und durch Anfertigung von Reproduktionen im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Beschränkungen bei der Vorlage von Archivgut sind möglich, wenn gesetzliche Schutzfristen oder der Erhaltungszustand des Archivgutes dem entgegen stehen.

 

Den Antrag auf Archivnutzung sowie die Archivsatzung finden sie am Ende dieser Seite.


PDF-Datei Antrag auf Archivbenutzung
PDF-Datei Archivsatzung Stadtarchiv

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